1. Geltungsbereich / Vertragsabschluss
1.1 Wir bestellen auf Grundlage unserer Allgemeinen
Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen. Nehmen wir die Lieferung/Leistung ohne
ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in
keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten ihre
Lieferbedingungen angenommen. Diese Allgemeinen
Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Vertragsbeziehungen mit ihnen.
1.2 Nehmen sie unsere Bestellung nicht innerhalb von 8
Kalendertagen nach Zugang schriftlich an, so sind wir zum
Widerruf berechtigt
1.3 Nur schriftlich erteile Bestellungen sind rechtsverbindlich.
Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu
ihrer Rechtsgültigkeit unserer nachträglichen schriftlichen
Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und
Änderungen des Vertrages. Bestellungen, Lieferabrufe sowie
deren Änderungen und Ergänzungen können auch auf
elektronischem Weg erfolgen. Die nach dem Signaturgesetz
verschlüsselten E-Mails entsprechen der Schriftform
1.4 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen
kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen
durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als
Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten sind
entsprechend zu verpflichten. Erkennt einer der
Vertragspartner, dass eine geheim zu haltende Information in
den Besitz eines Unbefugten Dritten gelangt ist, so wird er den
anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind
ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung
zu verwenden. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.
1.5 Sofern Rahmenverträge / Festpreisvereinbarungen zwischen
ihnen und uns abgeschlossen sind, haben diese Vorrang. Sie
werden, soweit das erforderlich ist, durch diese
Einkaufsbedingungen ergänzt.
2. Preise Versand, Verpackung
2.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen
Nachforderungen aller Art aus. Kosten für Verpackung und
Transport bis zur von uns angegebenen Versandanschrift
bzw. Verwendungsstelle sowie für Zollformalitäten und Zoll
sind in den Preisen enthalten. Durch die Art der Preisstellung
wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. Bei
unfreier Lieferung übernehmen wir nur die günstigsten
Frachtkosten, es sei denn, wir haben eine besondere Art der
Versendung vorgeschrieben.
2.2 Auf Versandpapieren, Frachtbriefen, Lieferscheinen,
Rechnungen und sämtlicher Korrespondenz ist unsere
Bestellnummer anzugeben. Für alle wegen der
Nichteinhaltung entstehenden Folgen sind sie verantwortlich.
2.3 Der Versand erfolgt auf ihre Gefahr. Die Gefahr jeder
Verschlechterung, einschließlich des zufälligen Untergangs,
bleibt somit bis zur Ablieferung an der von uns gewünschten
Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle bei ihnen.
2.4 Ihre Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung richtet sich
nach gesetzlichen Bestimmungen. Die Waren sind so zu
verpacken, dass Transportschäden vermieden werden.
Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung
dieses Zweckes erforderlichen Umfang zu verwenden. Es
dürfen nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zum
Einsatz kommen. Die Rückgabe der Verpackung bedarf
besonderer Vereinbarung.
3. Rechnungserteilung und Zahlung
3.1 Rechnungen sind mit allen dazugehörigen unterlagen und
daten nach erfolgter Leistung/Lieferung gesondert
einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte
Rechnungen gelten erst ab dem Zeitpunkt der Richtigstellung
als bei uns eingegangen.
3.2 Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg und zwar, falls
nicht abweichend vereinbart innerhalb von 14 Kalendertagen
mit 3% Skonto oder nach 30 Kalendertagen rein netto,
gerechnet nach Lieferung/Leistung und Rechnungseingang.
3.3 Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart
sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung
und müssen spätestens 10 kalendertage nach
Rechnungseingang bei uns vorliegen. Die Zahlungsfrist
beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Bescheinigung.
3.4 Bei fehlerhafter Lieferung/Leistung sind wir berechtigt, die
Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung
zurückzuhalten.
3.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen Sie zustehen.
3.6 Sie haben ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter, anerkannter oder unbestrittener Gegenforderungen.
4. Liefertermin, Lieferverzug, höhere Gewalt
4.1 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend
für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der
Eingang der Ware bei der von uns genannten Empfangs- bzw.
Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen
Abnahme.
4.2 Erkennen sie, dass ein vereinbarter Termin aus jedweden
Gründen nicht eingehalten werden kann, so haben sie uns
unverzüglich unter Angabe der Gründe und der
voraussichtlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen.
4.3 Bei Lieferverzug stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu.
4.4 Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten
angemessenen Frist sind wir berechtigt, nach unserer Wahl
Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. uns von
dritter Seite Ersatz zu beschaffen. Der Anspruch auf die
Leistung ist ausgeschlossen, sobald wir statt der Leistung
Schadenersatz verlangt haben.
5. Garantie, Gewährleistung, Produkthaftung
5.1 Sie garantieren und sichern zu, dass sämtliche
Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den
einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den
Vorschriften und Richtlinien von Behören,
Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen.
5.2 Sie verpflichten sich, bei ihren Lieferungen/Leistungen und
auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im
Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten,
umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen. Sie
haften für die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte
und Verpackungsmaterialien für alle Folgeschäden, die durch
die Verletzung ihrer gesetzlichen Entsorgungspflichten
entstehen. Sie sind verpflichtet, die jeweils für ihre Lieferung
geltenden Sicherheitsdatenblätter mit der Lieferung zu
übergeben. Sie stellen uns von allen Regressforderungen
Dritter für den Fall frei, dass sie uns die Sicherheitsdatenblätter
nicht oder verspätet liefern. Das gleiche gilt für alle späteren
Änderungen.
5.3 Wir werden ihnen offene Mängel der Lieferung/Leistung
unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den
Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs
festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 5
Kalendertagen nach Eingang der Lieferung bei uns.
5.4 Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel der
Lieferung/Leistung, zu denen auch die Nichterreichung
garantierter Daten und das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehören, haben sie nach Aufforderung
unverzüglich und unentgeltlich, einschließlich sämtlicher
Nebenkosten, nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder
Neulieferung zu beseitigen. Nach erfolglosem Ablauf einer von
uns gesetzten angemessenen Frist zur Nachbesserung oder
Neulieferung stehen uns die gesetzlichen Rechte, u.a. auf
Rücktritt und Minderung zu.